Eheschließung

Liebes Brautpaar,

hier geben wir Ihnen einige wichtige Informationen zum „Heiraten in der Kirche“ an die Hand. Sie sollen beim Bedenken und Planen der kirchlichen Trauung behilflich sein.

Traugottesdienst

Zu einem Traugottesdienst, der nach der standesamtlichen Eheschließung gefeiert wird, gehören Gebete, Bibeltexte, eine Ansprache, Lieder und andere musikalische Beiträge. Im Zentrum steht Gottes Segen, der für den gemeinsamen Lebensweg zugesprochen wird.

Das Paar bekennt sich vor Gott und vor der christlichen Gemeinde zu seiner Ehe.

Dies geschieht, indem beide Partner die ihnen gestellte Traufrage bejahen:
„Willst du diese / n (Name), den / die Gott dir anvertraut, als deine / n Ehefrau / Ehemann lieben und ehren und die Ehe mit ihr / ihm nach Gottes Gebot und Verheißung führen – in guten und in bösen Tagen – bis der Tod euch scheidet, so antworte: Ja, mit Gottes Hilfe.“

Es ist auch möglich, dass sich die Partner das Eheversprechen gegenseitig zusprechen:
„Ich nehme dich als meine Ehefrau /meinen Ehemann aus Gottes Hand. Ich will dich lieben und achten, dir vertrauen und treu sein. Ich will dir helfen und für dich sorgen, will dir vergeben, wie Gott uns vergibt. Ich will zusammen mit dir Gott und den Menschen dienen. Solange wir leben. Dazu helfe mir Gott.“

Gottesdienst zur Eheschließung

Für die Hochzeit in der Evangelisch-Lutherischen Kirche ist die Kirchenmitgliedschaft beider Partner Voraussetzung.

Für Paare, bei denen einer der Ehepartner keiner Kirche angehört, gibt es das Angebot des Gottesdienstes zur Eheschließung.

Konfessionsverschiedene Paare

Bei einer Hochzeit mit einem römisch-katholischen Partner oder einer Partnerin sollte rechtzeitig im Römisch-Katholischen Pfarramt eine so genannte „Dispens“ beantragt bzw. auch dort das klärende Gespräch gesucht werden. Möglich ist, dass sich Geistliche beider Kirchen an einer Trauung beteiligen.

Wenn ein Partner Mitglied einer Freikirche ist, sollten die bestehenden Möglichkeiten ebenfalls in einem Gespräch geklärt werden.

Organisatorisches

Wer und Wo

Der Gottesdienst kann in einer anderen Kirche als in der Heimatkirche der Braut oder des Bräutigams gefeiert werden. Auch kann der Wunsch nach einem bestimmten Pfarrer bzw. einer bestimmten Pfarrerin geäußert werden. Dazu bedarf es Absprachen und Genehmigungen zwischen den beteiligten Pfarrämtern und Geistlichen.

Anmeldung

Alle für die Trauung nötigen Formalitäten besprechen Sie bitte bei der Anmeldung im für die Braut oder den Bräutigam zuständigen Pfarramt. Diese Anmeldung sollte rechtzeitig geschehen (etwa ein halbes Jahr vor dem gewünschten Termin).

Vor allem, wenn mehrere Pfarrämter und Personen an unterschiedlichen Orten einbezogen sind, ist auf ausreichend Vorbereitungszeit zu achten.

Traugespräch

In der Zeit vor der Trauung treffen sich das Brautpaar und der Pfarrer bzw. die Pfarrerin zu einem oder zwei Gesprächen.

Dabei geht es um das Thema „Ehe“ aus christlicher Sicht. Des Weiteren können hier sowohl die Gestaltung des Traugottesdienstes als auch ganz praktische Dinge, wie zum Beispiel die Sitzordnung, die Art des Einzuges in die Kirche und der Modus des Fotografierens geklärt werden.

Gestaltung der Trauung

Die Verantwortung für die Gestaltung des Traugottesdienstes liegt beim Pfarrer bzw. der Pfarrerin. Für die Art der Musik ist der Kirchenmusiker bzw. die Kirchenmusikerin verantwortlich. Es ist möglich, dass sich das Brautpaar an bestimmten Stellen aktiv beteiligt und auch Freunde oder Verwandte Texte und Musikalisches vortragen.

Kosten

Ob im Zusammenhang mit der kirchlichen Trauung oder dem Gottesdienst zur Eheschließung Gebühren erhoben werden, liegt im Ermessen der entsprechenden Kirchgemeinde. Entstehen keine Gebühren, ist eine dem Anlass angemessene Spende erwünscht, die der Arbeit der Kirchgemeinde zugute kommt.